AGB

sotm-logo

§ 1 Anwendungsbereich/Grundsätzliche Regelungen

Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen des Veranstalters in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 2 Wettkampfordnung

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen des Deutschen Skiverbands, sowie die Rechts und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine von den Eltern unterschriebene Erlaubnis erforderlich und vor dem Event vorzulegen.

§ 3 Pflichten des Teilnehmers

Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Rennens ist eine witterungsgerechte Kleidung zu tragen, die den DLV Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Wettbewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennens ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 4 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Online-Anmeldeportal im Internet. Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst dann, wenn die Organisationsgebühr vollständig dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist und der Veranstalter die Anmeldung bestätigt hat. Der Veranstalter behält sich das Recht über einen Start des Teilnehmers vor. Die Bezahlung der Organisationsgebühr erfolgt durch ein Lastschriftverfahren oder Bezahlung mit Kreditkarten. Die Kosten daraus trägt der Teilnehmer. Fehlerhafte Angaben und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Nach dem Online-Anmeldevorgang bekommt der Teilnehmer seine Meldebestätigung E-Mail zugeschickt. Die Anmeldebestätigung ist zur Abholung der Startunterlagen beider Startnummernausgabe mitzubringen. Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Die Startunterlagen werden durch den Team-Kapitän abgeholt. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nach Abholung der Startunterlagen nicht an und meldet sich nicht beim Veranstalter, Ausrichter oder den Streckenposten ab und es resultiert daraus eine Suchaktion durch Sicherheits oder Rettungskräfte trägt der gemeldete Teilnehmer die Kosten der Suchaktion in vollem Umfang. Eine Abmeldung zum gemeldeten Event in der Zeit der Meldung bis zur Abholung der Startunterlagen ist nur mit einer abgeschlossenen Rücktrittsversicherung (bei der Zeitnahme Firma) möglich.

§ 5 Startunterlagen

Eine Aushändigung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Online-Meldebestätigung. Ist ein Team-Kapitän zur persönlichen Abholung seiner Startunterlagen verhindert, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass Startunterlagen von einer ausdrücklich von ihm schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen ist nicht möglich. Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt auch, wenn die offzielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist.

§ 6 Ausfall/Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.

§ 7 Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung (auch Tourenski und Stöcke usw.) allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Ausstiegspunktenn vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/ Aussteigspunkte so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben. ….Der Teilnehmer sorgt selbststängig für Witterungsbedingte richtige Kleidung und ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der gewählten Kleidung ergeben.

§ 8 Doping

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Dopingbestimmungen der NADA sowie die Informationen zum Dopingprogramm in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blutgrenzwerte des Nationalen Fachverbandes des DTU. Bei Überschreiten der Blutgrenzwerte sowie bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Startverbot auszusprechen bzw. ihn zu disqualifizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche sowie Folgeansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Auszeichnungen / Prämien

Jeder Teilnehmer der Sport Consult Karl Posch Events erhält eine Urkunde und Ergebnislisten zum Download über die Website – www.soul-of-the-mountains.com Die ausgeschriebenen Ehrungen erhalten Sachpreise.

§ 10 Datenerhebung und Datenverwertung

Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.