REGLEMENT

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1. SKIMO AUSTRIA BASISREGLEMENT SKIBERGSTEIGEN

Um für die Teilnehmer Sicherheit, Chancengleichheit und Fairness zu gewährleisten, lehnt sich das Reglement des Team-Skitourenrennens „Soul of the Mountains“ an das Basisreglement von SKIMO Austria und des DAV an.

Reglement „Soul of the Mountains“

Teilnahmeberechtigung

  • Mannschaften ab vier Personen bis max. sieben Personen, davon mind. eine Frau
  • Teilnahme möglich ab 12 Jahren (Jahrgang 2012)
  • Die Teilnahme Minderjähriger kann nur mit schriftlicher Einverständniserklärung oder durch Anwesenheit der Erziehungsberechtigten bei der Registrierung erfolgen.

Als Ausrüstung ist verpflichtend für jeden Läufer mitzuführen:

  • Die Ausrüstung muss handelsüblich sein und darf nicht verändert werden
  • Ski mit Metallkanten, Mindestlänge Herren 160 cm, Damen 150 cm
  • Skitourenbindung mit vertikaler und lateraler Auslösung; die Bindung muss Fersenfreiheit für den Aufstieg erlauben.
  • Skitourenschuhe müssen mind. 2 Verschlusssysteme (z. B. Schnallen, Boa) haben, über den Knöchel reichen und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.
  • Mindestens ein Paar Steigfelle (müssen auch im Ziel vorhanden sein!)
  • Handschuhe, die die gesamte Hand bedecken (müssen die gesamte Renndauer getragen werden)
  • Wetterangepasste Kleidung
  • LVS Gerät, eingeschaltet und am Körper getragen
  • Ein Helm nach Norm EN12492 und/oder der Norm UIAA 106 (Radhelme sind nicht zulässig) ist während der gesamten Veranstaltung zu tragen
  • Rucksack
  • Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Die Startnummer muss entweder am Arm oder Oberschenkel jeweils rechts angebracht werden.
  • Empfohlen: ein Mobiltelefon, um bei einem Unfall Hilfe anfordern zu können

Die Vollständigkeit der Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Die gesamte Ausrüstung wird direkt nach dem Zieleinlauf stichprobenartig kontrolliert.

Streckenführung

  • Die Strecke ist mit Schildern/Fahnen markiert. Richtungsangaben müssen befolgt werden.
  • Grüne Markierung/Fahnen = Aufstieg, rote Markierung/Fahnen = Abfahrt, gelbe Schilder mit schwarzem Balken = Gefahr. Die Route nicht zu verlieren, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
  • Verkehrsflächen und Skipisten sind nur teilweise gesperrt und gesichert, bei Benützung und/oder Querung ist daher die allgemeine Straßenverkehrsordnung strikt einzuhalten.
  • Die Rennleitung kann aufgrund von Witterungsverhältnissen oder aus anderen Gründen jederzeit die Veranstaltung verändern oder abbrechen. Den Streckenposten ist in diesem Falle unbedingt Folge zu leisten.

Fair Play

  • Die Anwesenheit beim Teilnehmerbriefing unmittelbar vor dem Start im Startbereich ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
  • Jeder Teilnehmer muss auf Kommando „Spur“ diese für Überholende freimachen.
  • Innerhalb des Teams ist gegenseitige Hilfe in Form von Materialübernahme und Nutzung einer Schleppschnur erlaubt.
  • Jeder Teilnehmer kann von der Jury aus dem Rennen genommen werden.
  • Jeder Teilnehmer ist zur Hilfeleistung gegenüber einer in Gefahr befindlichen Person verpflichtet.
  • Der Teilnehmer darf Kontrollpunkte sofort verlassen, außer, ein Offizieller gibt andere Anweisungen.
  • Jegliche Unterstützung durch Außenstehende (Materialgabe, Taktvorgabe etc.) ist nicht erlaubt – außer im Notfall.
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Ausscheiden oder Aufgabe zu melden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Leitung über seinen Verbleib informiert ist. Kosten einer fahrlässig ausgelösten Suche werden in Rechnung gestellt.
  • Bei Notfällen aller Art ist der nächste Streckenposten zu informieren
  • Darüber hinaus wird eine Unfall- und Bergeversicherung dringend empfohle

Teamwettkampf

Innerhalb des Teams ist gegenseitige Hilfe in Form von Materialübernahme und Nutzung einer Schleppschnur erlaubt.

Disziplinarbestimmungen

Die Wettkampf-Jury kann in folgenden Fällen Zeitstrafen oder eine Disqualifikation aussprechen:

  • Am Kontrollpunkt oder im Ziel fehlende oder mangelhafte Ausrüstung
  • Unterstützung durch Außenstehende (Ausnahme: Stockbruch; ein Ersatzstock kann angenommen werden)
  • Nichtbeachten der Richtungsmarkierung
  • Nichtbeachtung der Anweisungen der Streckenposten
  • Sportlich unfaires Verhalten
  • Schädigung der Natur und Umwelt / Zurücklassen von Müll auf der Strecke

Einsprüche: in Schriftform mit Beschwerdegebühr von 30,- € bis 30 Min. nach Aushang der offiziellen Ergebnisliste beim Rennleiter. Der Geldbetrag wird nicht zurückerstattet.